Palliativstützpunkt
Nienburg/W. & Umgebung e.V.
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31582 Nienburg

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Informationen zur SAPV

Palliativversorgung

Das Anliegen der Palliativversorgung (von lateinisch pallium = Mantel/Schutz) ist die an den Bedürfnissen von Schwerkranken orientierte Begleitung und bestmögliche medizinische Versorgung bis zum Lebensende. Ziel der Behandlung ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Beschwerden und die professionelle psychosoziale Begleitung.

Palliativversorgung wird in Deutschland ganz wesentlich durch Hausärzte und Pflegedienste geleistet. Sie besuchen schwer kranke Patientinnen und Patienten zu Hause, lindern Schmerzen, versorgen Wunden und stehen den Angehörigen bei.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Bei den meisten Menschen ist in den letzten Lebenswochen eine besonders intensive Pflege und engmaschige ärztliche Versorgung erforderlich. Nicht immer können Angehörige, Pflegedienst und Hausärzte diesen Bedarf decken. So kommt es oftmals gerade am Lebensende zu Krankenhauseinweisungen, obwohl die Betroffenen vielleicht so gerne gerade an ihren letzten Tagen zu Hause geblieben und auch zu Hause verstorben wären.

Um diesen Missstand zu ändern und eine Versorgung am Lebensende auch bei Auftreten sehr belastender Beschwerden zu ermöglichen, wurde 2007 ein Recht auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) gesetzlich verankert.

Dieser Rechtsanspruch auf SAPV gemäß § 37b SGB V besteht für Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams notwendig macht.

Ca. 10% der sterbenden Menschen bedürfen einer Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die Kosten für diese Versorgung werden von der Krankenkasse getragen.

Leistungen in der SAPV

    • Telefonische Hotline, über die 24Std./Tag – 7 Tage/Woche eine Palliativ-Care-Pflegekraft und ein kooperierender Arzt erreichbar ist.
    • unverzügliche Hilfestellung bei belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst
    • vorausschauende Versorgung mit aufgrund des Krankheitsbildes möglicherweise erforderlichen Notfallmedikamenten
    • Hinterlegung eines „Krisenbogens“ am Patientenbett. Dieser Bogen soll in Notfallsituationen allen Beteiligten (insbesondere auch hinzugezogenen Notarzt-Teams) eine rasche Orientierung über die aktuelle Situation des Betroffenen und über schnell und sicher helfende Medikamente ermöglichen, sowie nicht mehr gewünschte medizinische Maßnahmen verhindern.
    • Aufsuchende Betreuung durch regelmäßige Kontakte zu Hause bzw. in einer stationären Pflegeeinrichtung. So können die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln kurzfristig an die Situation angepasst und neu auftretende Fragestellungen zeitnah geklärt werden.
    • Kurzfristige Überprüfung/Anpassung der Pflegeinstufung
    • Absprachen mit Hausärzten, Fachärzten, Pflegediensten, Krankenkassen, stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizdiensten, Sanitätshäusern, Apotheken, Seelsorgern
    • Gesprächsangebot für Patienten/innen und Angehörige ohne Zeitdruck, insbesondere Beratung zu pflegerischen Maßnahmen, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, sowie zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    • Auf Wunsch Organisation einer Verlegung in ein stationäres Hospiz oder eine Palliativstation
    • Vermittlung von ethischen Fallberatungen
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